Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MBC KFZ-Werkstatt
Hubertusstraße 102
50389 Wesseling

Vertreten durch (Inhaber):

Servet Bilgici

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reparatur-, Wartungs-, Diagnose-, Service- und Ersatzteilarbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern und deren Bauteilen, die durch die MBC KFZ-Werkstatt durchgeführt werden.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

2. Auftragserteilung

Der Auftrag kann schriftlich, telefonisch oder mündlich erteilt werden.

Der Kunde ermächtigt die Werkstatt zur Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Reparatur notwendigen Arbeiten sowie zu erforderlichen Probe- und Überführungsfahrten.

Zusätzliche Arbeiten, die während der Reparatur notwendig werden und den ursprünglich vereinbarten Auftragswert erheblich überschreiten, werden nach Möglichkeit vor Durchführung mit dem Kunden abgestimmt.

3. Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Erstellung eines Kostenvoranschlags kann kostenpflichtig sein.

Preisänderungen durch Ersatzteilhersteller oder Lieferanten bleiben bis zum Zeitpunkt der Lieferung vorbehalten.

4. Fertigstellung und Abholung

  • Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern kein schriftlich bestätigter Fixtermin vereinbart wurde.
  • Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug innerhalb von 3 Werktagen nach Fertigstellungsmitteilung abzuholen.
  • Nach Ablauf dieser Frist können angemessene Standgebühren berechnet werden.
  • Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 7 Werktagen abgeholt, ist die Werkstatt berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden auszulagern.

5. Preise und Zahlung

  • Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  • Rechnungen sind sofort nach Übergabe des Fahrzeugs ohne Abzug fällig.
  • Die Werkstatt ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen zu verlangen.
  • Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen sowie Mahnkosten berechnet werden.
  • Die Zahlung erfolgt bargeldlos oder in bar nach Vereinbarung.
  • Gegen Forderungen der Werkstatt kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

6. Ersatzteile / Eigentumsvorbehalt

Es können Originalteile, Identteile oder qualitativ gleichwertige Ersatzteile verwendet werden.

Eingebaute Ersatzteile und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der MBC KFZ-Werkstatt.

Ausgebaute Altteile gehen in das Eigentum der Werkstatt über, sofern keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

Die Berechnung von Tauschteilen setzt voraus, dass das ausgebaute Teil vollständig und nicht durch Brand, Unfall oder unsachgemäße Einwirkung zerstört wurde.

Ausgebaute Altteile werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden herausgegeben.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die durch normalen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung, Eigenreparaturen oder Fremdeingriffe entstehen.

Für vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile übernimmt die Werkstatt keine Haftung hinsichtlich Qualität, Passgenauigkeit oder Folgeschäden.

Ersetzte Teile werden Eigentum der Werkstatt, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

8. Haftung

Die Werkstatt haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Die Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Nutzungsausfall oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für persönliche Gegenstände im Fahrzeug wird keine Haftung übernommen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Höhere Gewalt / Betriebsunterbrechung

Die Werkstatt haftet nicht für Verzögerungen, Terminverschiebungen oder Leistungsausfälle, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Brand- oder Feuerschäden
  • Stromausfälle
  • Wasserschäden
  • Naturereignisse
  • behördliche Anordnungen
  • Lieferengpässe
  • technische Ausfälle
  • Einbruch oder Vandalismus
  • Krankheit oder Personalausfälle

Im Falle einer Betriebsunterbrechung bemüht sich die Werkstatt um schnellstmögliche Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs sowie um angemessene Information der Kunden.

Für Fahrzeuge, Ersatzteile oder Gegenstände, die infolge eines unvorhersehbaren Ereignisses – insbesondere eines Brandes – beschädigt oder zerstört werden, haftet die Werkstatt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften sowie nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Werkstatt.

10. Probefahrten

Der Kunde erklärt sich mit notwendigen Probe-, Test- und Überführungsfahrten einverstanden.

11. Pfandrecht

Der Werkstatt steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht am reparierten Fahrzeug zu.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

13. Verbraucherstreitbeilegung

Die MBC KFZ-Werkstatt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14. Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Brühl.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Februar 2025

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